Geschäfte des Erziehungsdepartements auf der Traktandenliste des Grossen Rates

22.10.2007

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Revision des Schulgesetzes

Die Standeskommission unterbreitet mit Botschaft vom 13. August 2007 dem Grossen Rat zuhanden der Landsgemeinde 2007 einen Entwurf zur Revision des Schulgesetzes.

 

Mit der am 14. Juni 2007 erfolgten Verabschiedung der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (Konkordat HarmoS) hat die Schweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) die Konsequenzen aus der Annahme der neuen Bildungsverfassung durch Volk und Stände am 21. Mai 2006 gezogen und die Harmonisierung der Volksschule im Bereich der äusseren Strukturen (Schulstufen, Einschulung, Stichtag, Schuldauer), der Lehrinhalte (Beginn des Fremdsprachenunterrichts, Festlegung der obligatorischen Fremdsprachen) und der Lernziele beschlossen.

Während Lerninhalte und Lernziele auf der Stufe der Landesschulkommissionsbeschlüsse einen Revisionsbedarf auslösen, müssen die Konkordatsbestimmungen im Bereich der äusseren Strukturen durch eine Revision des Schulgesetzes umgesetzt werden.

 

Es handelt sich um folgende Bereiche:

 

a) Vorverlegung der Einschulung: Schulpflichtig (d.h. Pflicht, den 1. Kindergarten zu besuchen) werden Kinder, die am Stichtag das 4. Altersjahr vollendet haben. Da heute schon die allermeisten Kinder den 1. Kindergarten besuchen, ändert sich für Innerrhoden durch diese Revision wenig.

 

b) Verlegung des Stichtages: Schulpflichtig werden Kinder, die vor dem 1. August das 4. Altersjahr erfüllt haben. Heute ist der Stichtag auf den 1. April festgelegt. Die Standeskommission beantragt, den heute geltenden Stichtag in jährlichen Schritten an den harmonisierten Stichtag heranzuführen. Demgemäss würden schulpflichtig:

1. auf den 1. August 2008 für den 2. Kindergarten: die zwischen dem 1. April 2002 und dem 30. April 2003 geborenen Kinder;

2. auf den 1. August 2008 für den 1. Kindergarten: die zwischen dem 1. Mai 2003 und dem 31. Mai 2004 geborenen Kinder;

3. auf den 1. August 2009 für den 1. Kindergarten: die zwischen dem 1. Juli 2004 und dem 30. Juni 2005 geborenen Kinder;

4. auf den 1. August 2010 für den 1. Kindergarten: die zwischen dem 1. Juli 2005 und dem 31. Juli  2006 geborenen Kinder.

c) Dauer der Schulstufen: Mit der Obligatorischerklärung des 1. Kindergartens erfüllen wir die HarmoS - Vorgabe, wonach die Primarschule, inklusive Vorschule oder Eingangsstufe, acht Jahre dauert. Die Sekundarstufe dauert in Innerrhoden schon längst 3 Jahre, wie von HarmoS gefordert.

 

d) Im übrigen soll diese Revision benutzt werden, um Bestimmungen des Dienstrechts an die Bestimmungen des kantonalen Personalrechts anzupassen.

26.11.2007

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landsgemeindebeschluss betreffend Gesamtsanierung des Gymnasiums Appenzell

Die Standeskommission unterbreitet mit Botschaft vom 11. September 2007 dem Grossen Rat zuhanden der Landsgemeinde 2007 einen Entwurf zu einem Landsgemeindebeschluss betreffend Gesamtsanierung des Gymnasiums Appenzell.

 

Gestützt auf eine Darlegung über "Entwicklung und Stand des Gymnasiums Appenzell" und über die "Zukunft des Gymnasiums" zieht die Standeskommission folgende Bilanz:

 

1. Am Grundauftrag des Gymnasiums wird - schweizerische Entwicklungen vorbehalten - nichts Wesentliches geändert werden. Unter diesem Aspekt ergeben sich weder personelle noch investitionsmässige Konsequenzen, auch finanziell ist die Entwicklung unter der genannten Voraussetzung konstant.

2. Die Grösse des Gymnasiums hängt heute einzig von der Demografie ab. Diese beeinflusst die Schülerzahlen aus Innerrhoden und Ausserrhoden negativ, die Internenzahlen dagegen kaum.  Die heute bekannten demografischen Daten haben ohne Gegenmassnahmen zur Folge, dass mittelfristig die Klassen nicht mehr dreifach, sondern nur noch zweifach geführt werden.

3. Einflussmöglichkeiten bestehen:

3.1. auf Innerrhoder Seite durch eine Erhöhung der Maturitätsquote um rund 10 Prozentpunkte auf rund 20% - 25% und/oder durch die Führung einer Wirtschafts-/Fachmittelschule.

 

3.2. auf Ausserrhoder Seite durch eine weitere Zulassung der Schülerinnen und Schüler der angrenzenden Gemeinden, vorallem Urnäsch und Gais, an das Gymnasium Appenzell.

4. Das Internat soll auch bei sinkenden Schülerzahlen nicht - sozusagen als Ausgleichsinstrument - ausgebaut werden.

5. Vorab aus demografischen Gründen soll auf die Aufhebung des Untergymnasiums verzichtet werden; dies auch dann, wenn die Sekundarstufe I im Zuge der Entflechtung der innerkantonalen Finanzströme kantonalisiert werden sollte; die Schulaufsicht über das Untergymnasium ist neu zu regeln.

6. Daraus ergibt sich, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder das Internat noch das Gymnasium zusätzlichen Raumbedarf hat, nachdem die Schulezimmer für die bestehenden 18 Klassen bereitgestellt werden konnten.

7. In baulicher Hinsicht ergibt sich allerdings Sanierungsbedarf, insbesondere im Bereiche der Küche.

8. Unbefriedigend ist ausserdem der Umstand, dass die ehemalige Studentenkapelle mit ihrem überaus grossen Volumen nicht sinnvoll genutzt ist.

9. Ausserdem haben sich verschiedene raumbezogene Wünsche im Laufe der Jahre ergeben, denen eine gewisse Berechtigung nicht abzusprechen ist.

 

Aufgrund dieser Erwägungen schlägt die Standeskommission vor, die Gesamtsanierung des Gymnasiums Appenzell in 7 Bauetappen aufzuteilen:

 

1. Etappe                          : Rohbau Kapellentrakt

2. Etappe bis August 2011: Ausbau Kapellentrakt, 1. UG (Küche), EG (Mensa)

3. Etappe bis August 2012: Ausbau Kapellentrakt, 1. OG (Schulzimmer), 2. OG (Schulzimmer)

4. Etappe bis August 2013: Umbau Mitteltrakt, 1./2. OG (Prüfungssaal/Studiensaal/Bibliothek)

5. Etappe bis August 2014: Umbau Westtrakt, 1./2. OG Süd (Schulzimmer)

6. Etappe bis August 2015: Umbau Westtrakt, 1./2. OG Nord (Schulzimmer)

7. Etappe bis August 2016: Umbau Mitteltrakt, EG (Verwaltungsräume), Umbau Osttrakt (Umbau BIZ)

 

Die Botschaft rechnet mit Kosten von rund 12,1 Millionen Franken. Die lange Ausführungsphase stellt hohe Anforderungen an die Flexibilität der Kreditvorlage, welche die Anpassung der Arbeiten an eintretende neue Umstände, wie z.B. Entwicklungen im Bereiche des Kapuzinerklosters, erlauben muss.

 

 

 

Geschäfte des Erziehungsdepartements auf der Traktandenliste der Standeskommission

9. Oktober 2007

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonderschulkonzept

 

Mit Eingabe vom 28. September 2007 übermittelte das Erziehungsdepartement der Standeskommission den Entwurf zu einem Sonderschulkonzept.

An der Volksabstimmung vom 28. November 2004 haben Volk und Stände der Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (NFA) zugestimmt. Damit gehen die Sonderschulen in die alleinige Verantwortung der Kantone über, die IV zieht sich aus der Finanzierung und Unterstützung der Sonderschulen mit Inkrafttreten des NFA vollumfänglich zurück.

 

Die massgebenden Bestimmungen des NFA werden am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Von diesem Zeitpunkt an sind die Kantone gestützt auf eine Übergangsbestimmung der Bundesverfassung verpflichtet, ein kantonales Sonderschulkonzept zu erarbeiten und während mindestens drei Jahren die bisherigen Leistungen der IV vollumfänglich zu übernehmen.

 

Das Sonderschulkonzept geht von einem Bundesauftrag in Richtung verstärkter Integration von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen in die bestehenden Regelschulstrukturen (Soll) aus, analysiert die bestehenden Angebote (Ist) und leitet daraus den Bedarf an zusätzlichen Massnahmen ab (Bedarfsplanung). Die Darstellung der entsprechend bereitzustellenden personellen, infrastrukturellen und finanziellen Ressourcen schliesst das Konzept ab.

 

Das Departement beantragt der Standeskommission, dieses Konzept, dessen Umsetzung auch Änderungen in der Gesetzgebung zur Folge haben wird und die Schulgemeinden zum Teil nicht unwesentlich berührt, bei den interessierten Kreisen in die Vernehmlassung zu geben.

Ein grober Zeitplan sieht vor, das Konzept im Jahre 2008 aufgrund der Vernehmlassungen zu überarbeiten, im Jahre 2009 die Genehmigung für das Konzept zu erhalten, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen auf das Jahr 2010 vorzubereiten, damit ab dem Jahre 2011 das neue Konzept angewendet werden kann.

 

IV. Quartal 2007

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Entlastung der Schulgemeinden und der Bezirke von der Tragung der Gymnasialbeiträge

 

Im Zuge der Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen hat sich die Standeskommission entschlossen, auch kantonsintern eine Neuauflage der Aufgabenverteilung zwischen Kanton und nachgelagerten öffentlichrechtlichen Körperschaften (Bezirken und Schulgemeinden) durchzuführen, nachdem eine grossangelegte erste Aufgabenteilung unter dem Namen "APPIO" Mitte der 90er Jahre abgeschlossen werden konnte.

Ein Grundsatz dieser Aufgabenverteilung lautet, dass Sachkompetenz und Finanzierungsverantwortung wo immer möglich zusammenfallen sollen. Dieser Grundsatz hatte eine Entflechtung der innerkantonalen Finanzströme zur Folge.

Gemäss dem genannten  Grundsatz sollen die Schulgemeinden, die bislang das Schulgeld für die Schülerinnen und Schüler der 1. - 3. Gymnasialklasse bezahlt haben, von dieser Aufgabe entlastet werden, da sie über keinerlei Kompetenzen im Gymnasium verfügen.

Gleiches gilt für die Bezirke, welche die Hälfte des Schulgeldes für die Schülerinnen und Schüler der 4 - 6. Gymnasialklasse tragen. Auch sie sollen von dieser Aufgabe entlastet werden, da sie über keinerlei Kompetenzen im Gymnasium verfügen.

IV. Quartal 2007

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Entlastung der Bezirke von der Tragung der Berufsschulbeiträge

 

Im Zuge der Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen hat sich die Standeskommission entschlossen, auch kantonsintern eine Neuauflage der Aufgabenverteilung zwischen Kanton und nachgelagerten öffentlichrechtlichen Körperschaften (Bezirken und Schulgemeinden) durchzuführen, nachdem eine grossangelegte erste Aufgabenteilung unter dem Namen "APPIO" Mitte der 90er Jahre abgeschlossen werden konnte.

Ein Grundsatz dieser Aufgabenverteilung lautet, dass Sachkompetenz und Finanzierungsverantwortung wo immer möglich zusammenfallen sollen. Dieser Grundsatz hatte eine Entflechtung der innerkantonalen Finanzströme zur Folge.

Gemäss dem genannten  Grundsatz sollen die Bezirke, die bislang einen Beitrag an das Schulgeld für die in ihrem Gebiete eine Lehre absolvierenden Schülerinnen und Schüler der Berufsschulen bezahlt haben (Lehrorts - Bezirksbeitrag), von dieser Aufgabe entlastet werden, da sie über keinerlei Kompetenzen im Bereiche der Berufsbildung verfügen. 

IV. Quartal 2007

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kantonalisierung der Sekundarstufe I

 

Im Zuge der Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen hat sich die Standeskommission entschlossen, auch kantonsintern eine Neuauflage der Aufgabenverteilung zwischen Kanton und nachgelagerten öffentlichrechtlichen Körperschaften (Bezirken und Schulgemeinden) durchzuführen, nachdem eine grossangelegte erste Aufgabenteilung unter dem Namen "APPIO" Mitte der 90er Jahre abgeschlossen werden konnte.

Ein Grundsatz dieser Aufgabenverteilung lautet, dass Sachkompetenz und Finanzierungsverantwortung wo immer möglich zusammenfallen sollen. Dieser Grundsatz hatte eine Entflechtung der innerkantonalen Finanzströme zur Folge.

Gemäss dem genannten  Grundsatz sollen die Schulgemeinden, deren Schülerinnen und Schüler die Sekundarstufe I und die Kleinklassenschule der Schulgemeinde Appenzell besuchen und der Schulgemeinde Appenzell ein Schulgeld zahlen, ein volles Mitbestimmungsrecht für die Sekundarstufe I in Appenzell erhalten. Diese Lösung würde den Bestrebungen von APPIO widersprechen und bezogen auf die schulische Oberstufe wieder eine Art "Inneres Land" ins Leben rufen. Das Erziehungsdepartement sieht diese Möglichkeit aus den genannten staatspolitischen Erwägungen als nicht tunlich an.  

Die einzige saubere Lösung sieht das Departement in der Kantonalisierung der Sekundarstufe I in Appenzell: die Sachverantwortung geht an den Kanton, der auch die gesamte finanzielle Last übernimmt.  Aus Gründen der staatsrechtlichen Symmetrie muss auch die Sekundarstufe I in Oberegg kantonalisiert werden.

Der Kanton würde die Führung der beiden Schulen nicht selbst übernehmen, sondern den beiden Schulgemeinden mit einem Leistungsauftrag die Führung der Schule übertragen, dabei aber die volle Weisungsgewalt beibehalten.